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Pressekodex

Unsere redaktionelle Arbeit berücksichtigt die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) des Deutschen Presserats in der Fassung vom 13. September 2006. Diese wurden in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und erstmals Bundespräsident Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht.

Kernaussagen sind neben der Wahrung der Menschenwürde und der Freiheit der Presse die unbedingte Trennung von Redaktion und Anzeigen. Für redaktionelle Inhalte gelten die Landespressegesetze. Hingegen gelten für bezahlte Werbung – gleich ob in gestalteter oder in textlicher Form – die Empfehlungen (Werbekodex) des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft.